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Über uns

Behörden und Verwaltung

Korporationsrat

Der Korporationsrat teilt sich in 5 Departemente auf:

  • Präsidium: Martin Kiser

  • Korporationsschreiberin: Franziska Burch-Müller

  • Finanzwesen: Martin Kiser

  • Alpen- und Allmendverwaltung: Markus von Rotz

  • Forstwesen: Peter Kiser

Korporationsversammlung

Die Korporationsversammlung ist das oberste Organ der Korporation. Sie besteht aus allen stimmberechtigten Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürgern und wird vom Rat mindestens einmal jährlich einberufen. Die Korporationsversammlung wählt die 5 Mitglieder des Korporationsrates, den Präsidenten und Vizepräsidenten sowie zwei Mitglieder in die Rechnungsprüfungskommission.  Die Korporationsversammlung entscheidet über alle Sachgeschäfte, welche nicht in der Kompetenz des Korporationsrates liegen.

Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfer prüfen sämtliche Rechnungen der Korporation und deren Vermögensbestände und erstatten der Korporationsversammlung jährlich darüber Bericht.

Von der Korporationsversammlung gewählte Rechnungsprüfer sind:

  • Vreni Kiser-Kathriner

  • Alois Kiser-Amstalden

  • Franz Kiser-Wolf (Ersatzrechnungsprüfer)

Gesetze und Reglemente

Einung

Der Einung ist das Grundgesetz oder die Verfassung der Korporation. Im Einung sind das Korporationsbürgerrecht geregelt, die Stimm- und Wahlfähigkeit der Korporationsbürgerinnen und -bürger, die Kompetenzen und Pflichten der Korporationsversammlung, des Korporationsrates und der Rechnungsprüfungskommission. Im weiteren enthält der Einung Bestimmungen über die Vermögensverwaltung und  die Nutzung des Teilenrechts.

Korporationsbürgerin und Korporationsbürger der Korporation Ramersberg kann werden, wer unmittelbar von einem Korporationsbürger oder einer Korporationsbürgerin abstammt, sowie Ehegatten und Ehegattinnen von Korporationsbürgern oder -bürgerinnen. Voraussetzungen für den Erwerb des Korporationsbügerrechts sind ferner der Besitz des Schweizer Bürgerrechts, die Erfüllung des 18. Altersjahrs, der Wohnsitz im Ramersberg und das Fehlen der Mitgliedschaft in einer andern Korporation der Gemeinde Sarnen. 

Der Einung wurde letztmals im April 2009 revidiert und im Juni 2009 vom Obwaldner Regierungsrat genehmigt.

Reglemente und Verordnungen

Die Nutzung des Korporationsbürgerrechts ist in Reglementen geregelt. In Kraft sind folgende Reglemente und Verordnungen:

  • Allmendli-Verordnung vom 19. 10. 1998

  • Allmendverordnung  vom 5.4.1997

  • Zimmertalverordnung vom 8.3.1992

  • Streueverordnung vom 5.11.1984 mit Ergänzungen vom 11.3.1995 und 5.5.2004

  • Brennholzverordnung vom 15.6.2009

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