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Geschichte

Die Wurzeln der Korporationen in der Gemeinde Sarnen vermuten die Historiker weit zurück in der Zeit vor der Gründung der Eidgenossenschaft, als in der Regel lediglich die Wohnhofstatt Sondereigentum des Besitzers war, während der grösste Teil des bewirtschafteten Territoriums als Acker- oder Weidland, als Alpen und Wälder, allen Bürgern im Gesamteigentum zur Nutzung zustand.  Die älteste heute bekannte schriftliche Erwähnung der Korporation Ramersberg ist in einem Urteil des 15er Gerichts von Unterwalden vom 8. Juni 1390  zu finden, dessen Original im Archiv der Korporation Schwendi liegt. Gemäss diesem Gerichtsurteil lagen die «dry teil obrent dem blatte ze Sarnen» (gemeint ist damit die Teilsame Schwendi) und die «dorflüt ze Ramersperg» im Streit mit den «dorflüten ze Sarnen und Bützikofen», die in ihrem Walde einen «Gaden» gebaut hatten und dort ihr Vieh weideten. Die Sarner argumentierten, dass  im freien Wald die zu unterst angesiedelten Sarner ebenso viel Recht hätten, ihr Vieh zu weiden, wie die zu oberst siedelnden Schwander. Die Ramersberger und Schwander vermochten ihr Recht aber dem Gericht «kuntlich» zu machen und das Gericht entschied zu ihren Gunsten. 

 

Seit der Entstehung der Korporationen (früher Teilsamen genannt) war deren Hauptaufgabe und Zweckbestimmung, den gemeinen Grundbesitz (Allmenden, Alpen und Wälder) zum Wohle des Gemeinwesens nachhaltig zu bewirtschaften und zu nutzen. Bis zur Umsetzung der neuen Bundesverfassung 1848 und der Bildung von Einwohner-, Kirchgenossen- und Bürgergemeinden im Jahre 1850 oblagen den Teilsamen auch öffentliche Aufgaben wie Unterhalt von Kirchen, Kapellen und Pfrundhäusern, Bau und Unterhalt von Schulhäusern wie auch die sozialen Aufgaben im Armen- und Krankenwesen. Die Kostenanteile der einzelnen Teilsamen wurden, wie aus verschiedenen Gerichtsurteilen von 1435, 1443, 1693, 1762 und 1787 hervorgeht, im Verhältnis ihrer Grösse festgesetzt. Ramersberg hatte dabei immer einen Kostenanteil von 1/6 zu tragen, gleich wie Freiteil und Kägiswil, während die grosse Teilsame Schwendi mit 3/6 die Hälfte aller Kosten zu tragen hatte. 1871 wurde für den Unterhalt der Pfarrkirche und die Pfrundhäuser in Sarnen der Kostenanteil von Ramersberg auf einen Achtel reduziert. Diese Kultuslasten blieben den Korporationen bis zur Ablösung an die Einwohner- und Kirchgemeinde am 21. Oktober 1960 erhalten. Die Ablösung eines jährlichen Beitrags von 60 Franken der Korporation Ramersberg an den Sarner Schulfonds erfolgte gar erst im Jahr 1968. Im Gegenzug wurden die Korporationen ab 1969 auch einkommenssteuerpflichtig, während sie bis anhin nur Vermögenssteuern zu entrichten hatten. 

 

Laut der Kantonsverfassung des Kantons Obwalden von 1968 sind die bestehenden Korporationen, Teilsamen und Alpgenossenschaften als althergebrachte Einrichtungen des öffentlichen Rechts zur Verwaltung von Bürgergut anerkannt. Bei der Anlage und Verwaltung des Vermögens, insbesondere bei Veräusserung von Grundbesitz, sind die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung des Gemeinwesens anzustreben. 

 

Mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Allmenden und Alpen, der Pflege des Korporationswaldes sowie dem Unterhalt von Alp-, Forst- und Waldwegen erbringt die Korporation Ramersberg längst nicht mehr nur einen Nutzen für die Korporationsbürger, sondern leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl aller Einwohner und Besucher von Sarnen, die sich als Wanderer, Biker oder Schneeschuhläufer tagtäglich an der schönen Natur erfreuen können.

 

Beny Kiser, Präsident Korporation Ramersberg, 2011

Quellen:

  • Anton Küchler, «Chronik von Sarnen», 1895

  • Hans Omlin «Die Allmend-Korporationen der Gemeinde Sarnen», 1913

  • Otto Burch «Über die Korporationen in der Gemeinde Sarnen», 1984

  • Franz Sigrist, «Geschichte der Korporation Schwendi»

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